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Bachelor TEd/ Master LBS
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Master LBS-Sprint
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Bachelor FüBa / Master LG
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Bachelor Sonderpaedagogik
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Master Sonderpaedagogik
Zu den Prüfungen im Lehramtsstudium muss eine Anmeldung der Prüfung beim Akademischen Prüfungsamt erfolgen.
Beachten Sie dafür bitte die Melde- und Prüfungszeiträume.
Nachträgliche Prüfungsanmeldung
Eine Prüfungsnachmeldung ist nur beim Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Krankheit mit Nachweis durch ein Attest für den gesamten Meldezeitraum) unverzüglich nach Beendigung des Meldezeitraumes möglich.
Bitte reichen Sie Ihre formlosen Anträge ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: pruefungsnachmeldungen-lehramt@lse.uni-hannover.de
Rücktrittserklärung und Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bitte reichen Sie Ihre Anträge und Erklärungen ausschließlich von Ihrer universitätseigenen E-Mail-Adresse (@stud.uni-hannover.de) ein. Zusendungen von anderen E-Mail-Adressen werden abgewiesen.
Hinweis: Rücktrittserklärungen und Anträge, senden Sie bitte nur an die untenstehenden Mailadressen der jeweiligen Lehramtsstudiengänge des akademischen Prüfungsamtes.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.
Mailadressen der jeweiligen Lehramtsstudiengänge (Anträge auf Rücktritt und Verlängerungen)
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Prüfungsinfos beim Akademischen Prüfungsamt
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Vorziehen von Leistungen
Grundsätzlich ist es möglich, Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang vorzuziehen. Dabei ist aber laut Präsidiumsbeschluss vom 16.11.2011 folgendes zu beachten:
Es steht den Fakultäten frei, eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob vorgezogene Prüfungsleistungen der Masterstudiengänge ermöglicht werden sollen und ggf. in welchen Studiengängen. Soweit Prüfungsleistungen eines Masterstudienganges bereits während des Bachelorstudiums zugelassen werden, sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Die oder der Studierende befindet sich 5. oder 6. Semester. Bei Studiengängen mit längerer Regelstudienzeit sind die beiden letzten Semester innerhalb der Regelstudienzeit zugrunde zu legen. Dies ist der Prüferin oder dem Prüfer durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. In Ausnahmefällen können auch ein Semester oberhalb der Regelstudienzeit noch vorgezogene Prüfungsleistungen abgelegt werden.
- Die Anzahl der vorgezogen erbrachten Prüfungsleistungen darf 6 nicht überschreiten, die maximal damit erworbene Anzahl an Leistungspunkten darf 30 nicht überschreiten.
- Die Lehrpersonen einer Lehrveranstaltung/eines Moduls entscheiden, ob sie Studierende aus einem Bachelorstudiengang zur Prüfung des Masterstudienganges zulassen. Die Entscheidung wird dem Prüfungsamt durch die Lehrperson mitgeteilt.
Lehramt an Gymnasien
Prüfungsinfos beim Akademischen Prüfungsamt
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Vorziehen von Leistungen
Grundsätzlich ist es möglich, Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang vorzuziehen. Dabei ist aber laut Präsidiumsbeschluss vom 16.11.2011 folgendes zu beachten:
Es steht den Fakultäten frei, eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob vorgezogene Prüfungsleistungen der Masterstudiengänge ermöglicht werden sollen und ggf. in welchen Studiengängen. Soweit Prüfungsleistungen eines Masterstudienganges bereits während des Bachelorstudiums zugelassen werden, sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Die oder der Studierende befindet sich 5. oder 6. Semester. Bei Studiengängen mit längerer Regelstudienzeit sind die beiden letzten Semester innerhalb der Regelstudienzeit zugrunde zu legen. Dies ist der Prüferin oder dem Prüfer durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. In Ausnahmefällen können auch ein Semester oberhalb der Regelstudienzeit noch vorgezogene Prüfungsleistungen abgelegt werden.
- Die Anzahl der vorgezogen erbrachten Prüfungsleistungen darf 6 nicht überschreiten, die maximal damit erworbene Anzahl an Leistungspunkten darf 30 nicht überschreiten.
- Die Lehrpersonen einer Lehrveranstaltung/eines Moduls entscheiden, ob sie Studierende aus einem Bachelorstudiengang zur Prüfung des Masterstudienganges zulassen. Die Entscheidung wird dem Prüfungsamt durch die Lehrperson mitgeteilt.
Lehramt für Sonderpädagogik
Prüfungsinfos beim Akademischen Prüfungsamt
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Vorziehen von Leistungen
Grundsätzlich ist es möglich, Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang vorzuziehen. Dabei ist aber laut Präsidiumsbeschluss vom 16.11.2011 folgendes zu beachten:
Es steht den Fakultäten frei, eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob vorgezogene Prüfungsleistungen der Masterstudiengänge ermöglicht werden sollen und ggf. in welchen Studiengängen. Soweit Prüfungsleistungen eines Masterstudienganges bereits während des Bachelorstudiums zugelassen werden, sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Die oder der Studierende befindet sich 5. oder 6. Semester. Bei Studiengängen mit längerer Regelstudienzeit sind die beiden letzten Semester innerhalb der Regelstudienzeit zugrunde zu legen. Dies ist der Prüferin oder dem Prüfer durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. In Ausnahmefällen können auch ein Semester oberhalb der Regelstudienzeit noch vorgezogene Prüfungsleistungen abgelegt werden.
- Die Anzahl der vorgezogen erbrachten Prüfungsleistungen darf 6 nicht überschreiten, die maximal damit erworbene Anzahl an Leistungspunkten darf 30 nicht überschreiten.
- Die Lehrpersonen einer Lehrveranstaltung/eines Moduls entscheiden, ob sie Studierende aus einem Bachelorstudiengang zur Prüfung des Masterstudienganges zulassen. Die Entscheidung wird dem Prüfungsamt durch die Lehrperson mitgeteilt.
Ansprechperson für Prüfungsangelegenheiten in der LSE
Talitha-Jolin Voß
Administrative/Technical Staff
für Studienangelegenheiten
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Im Moore 11
30167 Hannover
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Talitha-Jolin Voß
Administrative/Technical Staff
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