Studienrelevanter Auslandsaufenthalt für die Fächer Englisch und Spanisch
Studieren Sie Englisch oder Spanisch als Unterrichtsfach, so müssen Sie in einem Land, in dem die Sprache Amtssprache ist, einen dreimonatigen studienrelevanten Auslandsaufenthalt absolvieren. Der Auslandsaufenthalt kann während des Bachelor- oder des Masterstudiums absolviert werden. Ist auch das weitere Unterrichtsfach eine moderne Sprache, so ist ein zweiter Auslandsaufenthalt nicht erforderlich. Nähere Informationen zu den Auslandsaufenthalten im Studienfach Englisch bzw. Spanisch finden Sie in den Prüfungsordnungen der Studiengänge.